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DIN 1946-6


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Das sagt der Gesetzgeber:

„Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft Luftundurchlässig, entsprechend den anerkannten Regeln der Technik, abgedichtet ist.„

Er sagt jedoch ebenso:

„Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.„



Der unter (1) vorgeschriebenen energie-sparenden Bauweise sind Gebäudehüllen so dicht, dass bei herkömmlichen Lüftungsverhalten der Bewohner nicht genügend Luft nachströmen kann. Die Folgen können Schimmelbefall, Feuchteschäden und Schadstoffanreicherungen in der Raumluft sein.

Die verschiedenen Regelwerke forderten gleichtzeitig eine dichte Gebäudehülle und die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels. Damit standen diese scheinbar im Widerspruch zueinander. Bisher war es dem Nutze überlassen, wie und ob er den Mindestluftwechsel gewährleistet.

Die aktualisierte Fassung der DIN 1946-6 schließt nun diese Lücke. Sie schafft Regeln für die Belüftung von Wohngebäuden (Neubauten und Sanierungen) und legt Grenzwerte sowie Berechnungsmethoden für den notwendigen Luftaustausch fest. Sie definiert erstmalig ein Nachweisverfahren, ob eine lüftungstechnische Maßnahme für ein Gebäude erforderlich ist.



Die DIN 1946-6 verlangt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes für Neubauten und Renovierungen. Konkret heißt das: Der Planer der Baumaßnahme (Architekt/Planer oder ausführendes Unternehmen) muss festlegen, wie aus der Sicht der Hygiene und Bauschutz der notwendige Luftaustausch zu erfolgen hat.